Können Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen, besteht die Möglichkeit bei uns am Gemeindeamt zu wählen. Dies ist voraussichtlich ab Montag, 02.09.2024 bis einschließlich 27.09.2024 (12.00 Uhr) zu unseren Öffnungszeiten im Bürgerservice möglich. Bitte nehmen Sie dazu den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Sollte auch eine Sofortwahl am Gemeindeamt nicht möglich sein dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das personalisierte Service in unserer Wahlinformation.
Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Folgende Möglichkeiten zur Beantragung stehen Ihnen zur Verfügung:
- persönlich in der Gemeinde (Sofortwahl ab ca.02.09.2024)
- schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte inklusive Rücksendekuvert oder
- elektronisch im Internet unter www.meinewahlkarte.at
- über die App "Digitales Amt"
UNSERE TIPPS:
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Wahlkartenanträge ist der 27. September 2024 bis 12:00 Uhr. Schriftliche Anträge sind bis 25. September 2024 möglich.
Die Wahlkarte muss am 29. September 2024, spätestens bis 17:00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden – alternativ ist auch die Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag während der Öffnungszeiten möglich.
VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS DIE ARBEIT WESENTLICH!
Beginn der Ausstellung von Wahlkarten ist nach Vorliegen der amtlichen Stimmzettel ab ca. 02.09.2024
Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung.
Hier können Sie ihre Wahlkarte beantragen:
Wahlkartenantrag